Batterien/Akkus – Entsorgung

Batteriegesetz – BattG

Das Batteriegesetz (BattG) regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren.

Verbraucher sollten Folgendes beachten:

Die Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht über den Restmüll erfolgen. Daher sind Verbraucher gesetzlich zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können. Batterien und Akkus enthalten aber auch wichtige Rohstoffe (z.B. Eisen, Zink, Mangan, Kobalt, Nickel, Graphit, Kupfer, Aluminium, Lithium) und werden wieder verwendet.

Sammeln und entsorgen

Alte und defekte Batterien und Akkus können überall dort, wo Batterien verkauft werden, z. B. im Super-, Drogerie-, Elektro- oder Baumarkt, kostenfrei zurückgegeben werden. Sogenannte Industriebatterien, wie sie in E-Bikes, E-Scootern oder Fotovoltaikanlagen zum Einsatz kommen, können bei den jeweiligen Händlern unentgeltlich zurückgegeben werden. Auch die kommunalen Wertstoffhöfe nehmen alte Batterien und Akkus zurück. Weitere Rücknahmestellen finden sich bei gewerblichen Endverbrauchern.

 

Achtung! Lithiumbatterien müssen aus Sicherheitsgründen vor der Entsorgung gesichert werden, z. B. durch Abkleben der Pole. Batterien, die in Elektrogeräten   enthalten sind, müssen getrennt    von diesen entsorgt werden. 

Sortieren nach System

In Sortieranlagen werden die gesammelten Batterien nach ihren elektrochemischen Systemen getrennt. Dies ist notwendig, weil – je nach Batteriesystem und Inhaltsstoff der Batterie – unterschiedliche Recyclingverfahren zum Einsatz kommen. Für die fachgerechte Sortierung kommen mehrere Verfahrensschritte zum Einsatz: in der Regel erfolgt erst eine händische Vorsortierung und anschließend eine automatische Trennung nach Größe und elektro-chemischem System. Eines der hierfür genutzten Sortierverfahren ist z. B. die Röntgenmethode. 

 

Eckstein GmbH hat seine Batterien und Akkus bei dem Rücknahmesystem Stiftung GRS Batterien gemeldet.

Verpflichtung Kunde

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne weist darauf hin, dass eine Entsorgung über den Hausmüll untersagt ist! Enthalten  Batterien oder Akkus relevante Schwermetallanteile, sind diese zusätzlich mit dem entsprechenden chemischen Symbol gekennzeichnet.

 

Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei.

Verbraucher sind gesetzlich zur Rückgabe aller gebrauchten Batterien und Akkus verpflichtet.

Der richtige Umgang mit Lithiumbatterien

Auch wenn eine Lithiumbatterie auf den ersten Blick entladen erscheint, kann sie noch Energiemengen enthalten, die bei unsachgemäßem Umgang Gefahren bergen, wie:

  • Kurzschlussgefahr
  • Hitzeentwicklung
  • Brand
  • Austreten umwelt- und gesundheitsgefährdender Stoffe

Merkmale eines beschädigten Akkus

Erkennungsmerkmale einer beschädigten Batterie bzw. eines Akkus sind z. B.:

  • beschädigtes oder erheblich verformtes Gehäuse
  • Anlaufstellen an Metallteilen der Batterie
  • Schmelzstellen am Kunststoffgehäuse
  • Erwärmung des Akkus in abgeschaltetem Zustand
  • Auslaufen des Akkus
  • durch das Batteriemanagementsystem (BMS) als defekt identifizierte Zellen

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.grs-batterien.de/batterien-und-recycling/